Streitwert
ZPO § 3; GKG § 41 Abs. 5 Satz 1 ; § 16 Abs.2 a.F.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Streitwert; Mängelbeseitigungsklage
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Erstinstanzlicher Streitwert für Mängelbeseitigungsansprüche.
Gründe
Wortlaut des Gerichts
Die Streitwertfestsetzung für den 1. Rechtszug wird von den Bekl. ohne Erfolg mit der im Schriftsatz vom 6.5.1992 eingelegten Beschwerde angegriffen. Der Streitwert der I. Instanz ist allein nach dem Interesse der Kl. an der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des von ihnen eingebauten Kamins zu bemessen. Dabei sind die den Bekl. durch die geforderte Wie derherstellung eventuell entstehenden Kosten ohne Bedeutung. Nach dem für die Streitwertbemessung nach § 3 ZPO allein maßgeblichen Klägervortrag handelt es sich in der Tat - wie das Amtsgericht zutreffend aus-geführt hat - um einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, für dessen Streitwert es auf die fiktive Mietminderung ankommt. Durch die von den Kl. be hauptete Genehmigung bzw. Duldung des Kamineinbaus erstrecken sich die Gebrauchsrechte an der Wohnung nach ihrem Vortrag auch auf die Ka-minnutzung. Die Kaminnutzung soll aber durch Baumaßnahmen der Bekl. unmöglich gemacht worden sein, so daß sich das klägerische Begehren auf die Wiederherstellung des vertraglich geschuldeten Zustands, also auf Mängelbeseitigung richtet.