Spielplatznutzung
AG Tempelhof-Kreuzberg14 C 327/8803.04.1989MM 1989, 286
§ 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Spielplatznutzung; Gemeinschaftsanlagen/Mietgebrauch; Spielplatz/Mietgebrauch; Mietgebrauch/Gemeinschaftsanlage; Mietgebrauch/Spielplatz; Spielplatznutzung/durch Spielkameraden der Mieterkinder; Mieterkinder/Spielplatznutzung; Kinder der Mieter/Spielplatznutzung; Spielkameraden/Spielplatznutzung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Mieter haben im Rahmen ihres Rechts auf vertragsgemäßen Gebrauch der Gemeinschaftsanlagen auch das Recht, Spielkameraden ihrer Kinder und deren Erziehungsberechtigte auf den hauseigenen Spielplatz mitzunehmen und/oder die Kinder dort gemeinsam spielen zu lassen.