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Spielplatznutzung

AG Tempelhof-Kreuzberg14 C 327/8803.04.1989MM 1989, 286

§ 536 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Spielplatznutzung; Gemeinschaftsanlagen/Mietgebrauch; Spielplatz/Mietgebrauch; Mietgebrauch/Gemeinschaftsanlage; Mietgebrauch/Spielplatz; Spielplatznutzung/durch Spielkameraden der Mieterkinder; Mieterkinder/Spielplatznutzung; Kinder der Mieter/Spielplatznutzung; Spielkameraden/Spielplatznutzung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mieter haben im Rahmen ihres Rechts auf vertragsgemäßen Gebrauch der Gemeinschaftsanlagen auch das Recht, Spielkameraden ihrer Kinder und deren Erziehungsberechtigte auf den hauseigenen Spielplatz mitzunehmen und/oder die Kinder dort gemeinsam spielen zu lassen.