Sparbuch als Kaution
BGHVIII ZR 344/8202.05.1984unveröffentlicht
§§ 398, 535, 1274 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Sparbuch als Kaution; Kaution; Mietkaution; Sparkonto mit Sperrvermerk; Vertragsauslegung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Rechtsnatur einer Vereinbarung über die Gestellung einer Mietkaution mit der Abrede, daß der Mieter bei einer Bank oder Sparkasse ein Sparkonto einrichtet und dieses mit einem Sparvermerk zugunsten des Vermieters versehen läßt.