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Sparbuch als Kaution

BGHVIII ZR 344/8202.05.1984unveröffentlicht

§§ 398, 535, 1274 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Sparbuch als Kaution; Kaution; Mietkaution; Sparkonto mit Sperrvermerk; Vertragsauslegung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Rechtsnatur einer Vereinbarung über die Gestellung einer Mietkaution mit der Abrede, daß der Mieter bei einer Bank oder Sparkasse ein Sparkonto einrichtet und dieses mit einem Sparvermerk zugunsten des Vermieters versehen läßt.