Spandauer Vorstadt bevorzugte Citylage
BGB § 558
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die im Bezirk Berlin-Mitte in der „Spandauer Vorstadt“ belegenen Wohnungen befinden sich in bevorzugter Citylage i.S.d. Berliner Mietspiegels 2017.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses gerichteten Klage aus den zutreffenden und die Berufungsangriffe bereits erschöpfenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die die Kammer Bezug nimmt und denen im Wesentlichen nichts mehr hinzuzufügen ist, unter Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2017 stattgegeben.
Dagegen vermag die Berufung nichts zu erinnern, auch soweit sie sich gegen die Bejahung des wohnwerterhöhenden Merkmals „bevorzugte Citylage“ durch das Amtsgericht richtet. Die in der Alten Schönhauser Straße befindliche Wohnung liegt in einer bevorzugten Citylage. Dieser Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die eine über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft insbesondere auch für in- und ausländische Besucher und Touristen haben (vgl. Kammer, Urteil vom 16. Juli 2015 - 67 S 120/15, GE 2015, 971 = NJW 2015, 3248, juris Tz. 23). Diese Voraussetzungen sind in der gesamten Spandauer Vorstadt und damit auch in der Alten Schönhauser Straße erfüllt.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Das Verfahren hat sich durch Rücknahme der Berufung erledigt.
Die im Bezirk Berlin-Mitte in der „Spandauer Vorstadt“ belegenen Wohnungen befinden sich sämtlich in bevorzugter Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017, so das Landgericht Berlin.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Die Parteien streiten sich im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung um die Frage, ob das wohnwerterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage“ für eine Wohnung in der Alten Schönhauser Straße gegeben ist. Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses gerichteten Klage unter Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2017 stattgegeben. Die Berufung des Mieters hatte keinen Erfolg.
Der Beschluss
häufig von der Redaktion verfasst
Die in der Alten Schönhauser Straße befindliche Wohnung liegt in einer bevorzugten Citylage. Dieser Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die eine über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft insbesondere auch für in- und ausländische Besucher und Touristen haben. Diese Voraussetzungen sind in der gesamten Spandauer Vorstadt und damit auch in der Alten Schönhauser Straße erfüllt.