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Sicherungszweck der Mietkaution

AG Neukölln11 C 582/8718.12.1987GE 1988, 359

§ 29 a Abs. 6 Satz 1 I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Sicherungszweck der Mietkaution; Mietpreisbindung, Altbau; Mietkaution; Sicherungszweck, Schönheitsreparaturen; Entschädigungsanspruch; Formularklausel; Abnutzung der Mietwohnung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Anspruch auf Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen gem. § 4 Nr. 8 Abs. 2 des Mietvertrages für Wohnräume, die der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine herausgibt, ist nicht vom Sicherungszweck der Mietkaution im Sinne des § 29 a Abs. 6 Satz 1 I. BMG gedeckt.