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Sicherheitsschloß als Wertverbesserung

VG BerlinVG 14 A 95.8728.04.1988GE 1988, 687

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; Bartschloß

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wertverbesserung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Soweit die Kl. rügen, in dem Austausch des Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß liege keine Wertverbesserung, muß ihnen entgegengehalten werden, daß der Vermieter entscheidet, ob und in welchem Umfang er modernisiert. Er kann dies auf einfache Weise tun oder eine technisch ansprechende Lösung wählen (vgl. hierzu: OVG Berlin in DAS GRUNDEIGENTUM 1977, 57 ff.). Trotz der von den Kl. aufgezeigten Mängel bringt die gegenwärtige Gestaltung der Schlösser jedenfalls im Vergleich zur Ausgangslage ein - wenn auch nicht allzu großes - Mehr an Sicherheit, so daß der Maßnahme der wertverbessernde Charakter nicht abgesprochen werden kann.