Sicherheitsschloß als Wertverbesserung
§ 11 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; Bartschloß
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wertverbesserung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Soweit die Kl. rügen, in dem Austausch des Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß liege keine Wertverbesserung, muß ihnen entgegengehalten werden, daß der Vermieter entscheidet, ob und in welchem Umfang er modernisiert. Er kann dies auf einfache Weise tun oder eine technisch ansprechende Lösung wählen (vgl. hierzu: OVG Berlin in DAS GRUNDEIGENTUM 1977, 57 ff.). Trotz der von den Kl. aufgezeigten Mängel bringt die gegenwärtige Gestaltung der Schlösser jedenfalls im Vergleich zur Ausgangslage ein - wenn auch nicht allzu großes - Mehr an Sicherheit, so daß der Maßnahme der wertverbessernde Charakter nicht abgesprochen werden kann.