Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn
§ 9 AGBG, § 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fensteraußenanstrich; Gewerberaummiete
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Formularvertragliche Vereinbarungen über vom Mieter auszuführende Schönheitsreparaturen verstoßen gegen § 9 AGBG, wenn der Mieter nicht nur die laufenden und die bei Auszug vorzunehmenden Schönheitsreparaturen zu tragen hat, sondern die Räume zu Beginn des Mietverhältnisses sich auch in einem nicht-renovierten und instandsetzungsbedürftigen Zustand befanden und der Mieter vertraglich die Renovierung und Instandsetzung vor Beginn des Mietverhältnisses oder jedenfalls "unverzüglich" durchzuführen hatte.