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Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn

KG8 U 3489/8521.04.1986GE 1986, 1167

§ 9 AGBG, § 536 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fensteraußenanstrich; Gewerberaummiete

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Formularvertragliche Vereinbarungen über vom Mieter auszuführende Schönheitsreparaturen verstoßen gegen § 9 AGBG, wenn der Mieter nicht nur die laufenden und die bei Auszug vorzunehmenden Schönheitsreparaturen zu tragen hat, sondern die Räume zu Beginn des Mietverhältnisses sich auch in einem nicht-renovierten und instandsetzungsbedürftigen Zustand befanden und der Mieter vertraglich die Renovierung und Instandsetzung vor Beginn des Mietverhältnisses oder jedenfalls "unverzüglich" durchzuführen hatte.