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Schönheitsreparaturen bei Umbau der Mietsache

OLG Schleswig6 REMiet 3/8217.01.1983GE 1983, 275; RiM 1, 881

§ 536 BGB, § 535 BGB, § 326 BGB, § 157 BGB, § 9 AGBG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Schönheitsreparaturen bei Umbau der Mietsache; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Umbau der Mietsache; Formularmietvertrag; Vertragsauslegung, ergänzende; Geldersatzanspruch

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Ein Mieter, der sich in einem Mietvertrag über Wohnraum lediglich zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat, wird von dieser Verpflichtung nicht ersatzlos befreit, wenn in dem Zeitpunkt, in dem er die Schönheitsreparaturen ausführen müßte, das Mietobjekt umgebaut wird, so daß vorgenommene Schönheitsreparaturen wieder zerstört werden würden.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. hierzu: OLG Karlsruhe - 9 RE Miet 3/83 - Beschl. v. 23.12.1983 in GE 1984, 221; vgl. auch RE des BGH v. 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84 - S. ...