Schönheitsreparaturen bei Umbau der Mietsache
§ 536 BGB, § 535 BGB, § 326 BGB, § 157 BGB, § 9 AGBG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schönheitsreparaturen bei Umbau der Mietsache; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Umbau der Mietsache; Formularmietvertrag; Vertragsauslegung, ergänzende; Geldersatzanspruch
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Mieter, der sich in einem Mietvertrag über Wohnraum lediglich zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat, wird von dieser Verpflichtung nicht ersatzlos befreit, wenn in dem Zeitpunkt, in dem er die Schönheitsreparaturen ausführen müßte, das Mietobjekt umgebaut wird, so daß vorgenommene Schönheitsreparaturen wieder zerstört werden würden.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. hierzu: OLG Karlsruhe - 9 RE Miet 3/83 - Beschl. v. 23.12.1983 in GE 1984, 221; vgl. auch RE des BGH v. 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84 - S. ...