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Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung

OLG Stuttgart8 REMiet 4/8328.08.1984GE 1985, 39; RiM 2, 1437

§ 536 BGB, § 548 BGB, § 556 BGB; §§ 8, 9, 28 AGBG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Wohnung, unrenovierte; Mietsache, Rückgabe; Gebrauch, vertragsgemäßer; Endrenovierung; Quotenregelung - Schönheitsreparaturen

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen einen bestimmten Prozentsatz an Renovierungskosten zu bezahlen hat, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war (Ergänzung des Rechtsentscheides vom 10.3.1982 - 8 RE Miet 3/81 -).

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. RE des OLG Stuttgart - 8 RE Miet 2/88 - v. 17.2.1989, LS. Nr. 2