Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung
§ 536 BGB, § 548 BGB, § 556 BGB; §§ 8, 9, 28 AGBG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Wohnung, unrenovierte; Mietsache, Rückgabe; Gebrauch, vertragsgemäßer; Endrenovierung; Quotenregelung - Schönheitsreparaturen
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Die in vorformulierten Vertragsbedingungen enthaltene Klausel, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen einen bestimmten Prozentsatz an Renovierungskosten zu bezahlen hat, ist unwirksam, wenn die gemietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht renoviert und der Vermieter dazu auch nicht verpflichtet war (Ergänzung des Rechtsentscheides vom 10.3.1982 - 8 RE Miet 3/81 -).
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. RE des OLG Stuttgart - 8 RE Miet 2/88 - v. 17.2.1989, LS. Nr. 2