Schönheitsreparaturen
BGHVIII ZR 51/7520.10.1976GE 1976, 851
§ 536 BGB, § 535 BGB, § 326 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen als Verpflichtung zu Hauptleistung; Hauptleistung, Schönheitsreparaturen als Verpflichtung zu -
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter begründet die Verpflichtung zu einer Hauptleistung. Das gleiche gilt für die Verpflichtung des Mieters zur Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume jedenfalls dann, wenn die Erfüllung der Leistung erhebliche Kosten erfordert.