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Schönheitsreparaturen

BGHVIII ZR 51/7520.10.1976GE 1976, 851

§ 536 BGB, § 535 BGB, § 326 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen als Verpflichtung zu Hauptleistung; Hauptleistung, Schönheitsreparaturen als Verpflichtung zu -

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter begründet die Verpflichtung zu einer Hauptleistung. Das gleiche gilt für die Verpflichtung des Mieters zur Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume jedenfalls dann, wenn die Erfüllung der Leistung erhebliche Kosten erfordert.