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Schönheitsreparatur-Klausel bei Vermietung unrenovierter Wohnung

OLG Frankfurt a. M.20 REMiet 3/8808.06.1988GE 1988, 727

§ 536 BGB, § 535 BGB, § 9 AGBG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Schönheitsreparatur-Klausel bei Vermietung unrenovierter Wohnung; Instandhaltung der Mietsache; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Kostenbeteiligung; Wohnung, unrenovierte; Abnutzungszeitraum; Mietnachfolger

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Rechtsentscheide des OLG Stuttgart vom 28.8.1984 und 6.3.1986 erfassen auch den Fall, daß bei einer unrenoviert vermieteten Wohnung eine anteilige Kostenlast des Mieters an noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen vereinbart ist und bei Renovierungsfristen ein vorvertraglicher Abnutzungszeitraum einbezogen wird, für den der Vormieter anteilsmäßige Leistungen an den Mietnachfolger zu zahlen hat.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. RE des OLG Stuttgart - 8 RE Miet 2/88 - v. 17.2.1989, LS Nr. 2