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Scheuerleisten

AG Tempelhof-Kreuzberg15 C 676/8819.04.1989MM 1989, 286

§ 536 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Scheuerleisten; Instandhaltung/Scheuerleisten; Instandsetzung/Scheuerleisten; Scheuerleisten/Mietgebrauch; Mietgebrauch/Scheuerleisten

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Anbringung von Scheuerleisten.