Scheuerleisten
AG Tempelhof-Kreuzberg15 C 676/8819.04.1989MM 1989, 286
§ 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Scheuerleisten; Instandhaltung/Scheuerleisten; Instandsetzung/Scheuerleisten; Scheuerleisten/Mietgebrauch; Mietgebrauch/Scheuerleisten
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Anbringung von Scheuerleisten.