Schaffung preisfreien Wohnraums durch Ausbau pp.
§ 17 II. WoBauG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schaffung preisfreien Wohnraums durch Ausbau pp.; Wohnungsbau; Ausbau; Erweiterung; Modernisierung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter, der sich auf die Preisfreiheit eines preisgebundenen Zweifamilienhauses beruft, muß die Voraussetzungen des § 17 II. WoBauG im einzelnen darlegen.
Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich keine Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen i.S.d. § 17 II. WoBauG.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Soweit die Bekl. für sich die Preisfreiheit des streitbefangenen Wohnraumes seit Beginn des Mietverhältnisses mit dem Kl. auf § 17 II. WoBauG berufen, sind diese Ausnahmevoraussetzungen nicht hinreichend dargelegt. Die von den Bekl. in der Klageerwiderung näher bezeichneten Baumaßnahmen stellen sich allenfalls als Modernisierungen dar, da weder der Ausbau eines Dachgeschosses vorgenommen worden ist noch unter wesentlichem Bauaufwand die Umwandlung von Räumen stattgefunden hat, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten. Es kann auch nicht festgestellt werden, daß unter wesentlichem Bauaufwand ein Umbau von Wohnräumen durchgeführt worden ist, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet waren und der Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten dienten. § 17 Abs. 2 II. WoBauG ist bereits nach dem eigenen Vortrag der Bekl. zu verneinen. Die von den Bekl. durchgeführten Maßnahmen hätten sie möglicherweise berechtigt, einen Modernisierungszuschlag gemäß § 11 AMVOB zu fordern, was aber die Preisbindung des Wohnraumes nicht aufgehoben hätte.