Schätzung des Wärmeverbrauchs
§ 535 BGB, § 259 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schätzung des Wärmeverbrauchs; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Nebenkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung; Verbrauch, tatsächlich; Verbrauch, geschätzter; Schätzung; Verbrauchserfassung; Meßgeräte
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Im Rahmen einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist die Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs unzulässig.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Der auf die Wohnung der Bekl. entfallende Verbrauch wurde von der Firma I. auf 31,78 Heizeinheiten geschätzt. Der Kl. verlangt auf die darauf gestützte Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung von 344,45 DM.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Im Rahmen einer (teilweise) verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist die Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Verbrauch unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs der umliegenden Wohnungen geschätzt wurde. In Anbetracht des unterschiedlichen Heizverhaltens der Mieter fehlt für eine zuverlässige Schätzung jede Grundlage, insbesondere dann, wenn - wie hier die Bekl. unwidersprochen vorgetragen hat - wegen monatelanger Abwesenheit eines Mitbewohners auch während der Heizperiode lediglich ein Teil der Wohnräume beheizt wird.
Das Gericht teilt die von dem Amtsgericht München (Urteil vom 17. Mai 1984 - GE 1984, S. 673) vertretene Auffassung, wonach eine Schätzung dazu führen würde, "daß derjenige, der viel Heizenergie verbraucht, nur die Ablesung der Heizkörper zu erschweren und vereiteln müßte, um im Wege einer Schätzung nach Durchschnittswerten günstiger wegzukommen". Es ist Sache des Kl. als Vermieter, für einen ordnungsgemäßen, die Ablesung ermöglichenden Zustand der Meßgeräte bzw. dafür zu sorgen, daß die Meßgeräte der mit der Ablesung beauftragten Firma zugänglich gemacht werden.