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Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

OLG Hamm4 REMiet 7/8203.02.1983GE 1983, 271; RiM 1, 903

§ 536 BGB, § 538 BGB, § 326 BGB, § 286 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Instandsetzungspflicht; Verzug des Mieters; Selbstbeseitigungsrecht; Formularmietvertrag; sonstige Reparaturen

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Übernimmt ein Mieter von Wohnraum durch Formularmietvertrag Schönheits- und sonstige Reparaturen in den Mieträumen und ist ebenfalls formularmäßig weiter bestimmt, daß der Vermieter für den Fall, daß der Mieter diesen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, vorbehaltlich des Rechtes auf außerordentliche Kündigung die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen darf, so sind allein durch die Klausel über die Befugnis des Vermieters zur Selbstbeseitigung Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen der Nichtausführung eben dieser Reparaturen nicht ausgeschlossen.