Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung
§ 564 b BGB; § 249 BGB, § 276 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Kündigung/unbearbeitete als positive Vertragsverletzung; Eigenbedarfskündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Vermieter/Unterrichtungspflicht; Schadensersatzanspruch/wegen unberechtigter Kündigung; Vertragsverletzung/positive durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Unterrichtungspflicht/des Vermieters bei Entfallen der Kündigungsgründe
Leitsatz
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1. Entfallen die die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar.
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig darlegt und der Mieter keine Veranlassung hatte, diesen Angaben zu mißtrauen.
3. Dieser Schadensersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.
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Anmerkung: Vgl. auch BayObLG - ReMiet 2/82 - RE v. 25.5.1982 in MM 1982, 11 S. 14