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Schadensersatz wegen unbegründeter Mängelanzeige

AG Charlottenburg15 C 431/8607.01.1987unveröffentlicht

§ 535 BGB, § 276 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Schadensersatz wegen unbegründeter Mängelanzeige; Positive Vertragsverletzung; Mängelmitteilung. unbegründete Nebenpflichten, Leistungstrennpflicht

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er unbegründete Mängelmitteilungen abgibt und dem Vermieter dadurch Kosten entstehen.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus einer positiven Forderungsverletzung des Mietvertrages durch die Bekl. So gehört es zu der sich aus Treu und Glauben gem. § 242 BGB ergebenden Leistungstreuepflicht,keine unberechtigten Forderungen zu stellen (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 46. Aufl., § 276 Anm. 7 C a).

Diese vertragliche Nebenverpflichtung haben die Bekl. jedoch durch das Schreiben vom 1. März 1985 in jedem Falle dadurch verletzt, daß sie entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten ausgeführt haben, es müßten grundsätzlich sämtliche Fenster der Wohnung dringend tischlermäßig überarbeitet werden.

Da die Bekl. mit dem fraglichen Schreiben zugleich eine Frist gesetzt hatten, war die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens eine Maßnahme einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, da der Kl. im Falle einer Ersatzvornahme durch die Mieter damit rechnen mußte, in Beweisnot zu geraten.