Schadensersatz/unberechtigte Kündigung
§ 276 BGB, § 541 BGB, § 558 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Schadensersatz/unberechtigte Kündigung; Positive Vertragsverletzung; Schadenersatz/unberechtigte Kündigung durch Vermieter; Vermieterkündigung/Schadenersatzanspruch des Mieters bei unberechtigter; Mietmehrkosten/Ersatzanspruch des Mieters bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter; Gebrauchsentziehung/Schadenersatzanspruch des Mieters; Haftung des Vermieters/bei unberechtigter Kündigung; Haftung des Vermieters/bei unberechtigter Gebrauchsentziehung; Kündigung/unberechtigte und Schadenersatz
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter ist im Fall einer unberechtigten Kündigung oder Gebrauchsentziehung zum Ersatz der dem Mieter entstehenden Mietmehrkosten verpflichtet.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Da das Untermietverhältnis zwischen den Parteien nicht beendet worden ist, war die Kl. nicht berechtigt, der Bekl. den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu entziehen. Gemäß § 541 BGB i.V.m. § 538 Abs. 1 BGB ist die Kl. daher verpflichtet, die unstreitig entstandenen Mietmehrkosten von monatlich 300,- DM zu ersetzen.
Leitsatz
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Anmerkung: Vgl. LG Berlin MM 85, 79; LG Landau WM 87, 27