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Schadenersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen

LG Berlin64 S 216/8631.10.1986GE 1987, 241

§ 536 BGB, § 326 BGB, § 276 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Schadenersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen; Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, positive Vertragsverletzung, Auszug des Mieters, Wandflächen, Teiltapezierung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Tapezierung um die durch die Schränke verstellten Wandflächen herum ist eine positive Vertragsverletzung, so daß der Mieter insoweit auch ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung auf Schadenersatz haftet.