Schadenersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen
LG Berlin64 S 216/8631.10.1986GE 1987, 241
§ 536 BGB, § 326 BGB, § 276 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Schadenersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen; Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, positive Vertragsverletzung, Auszug des Mieters, Wandflächen, Teiltapezierung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Tapezierung um die durch die Schränke verstellten Wandflächen herum ist eine positive Vertragsverletzung, so daß der Mieter insoweit auch ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung auf Schadenersatz haftet.