Schadenersatz bei unberechtigter Eigenbedarfskündigung
§ 276 BGB, § 535 BGB, § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Schadenersatz bei unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Vertragsverletzung, positive; Kündigung, unberechtigte; Eigenbedarf, vorgetäuschter; Schadenersatz; Mitverschulden; Kündigungsgründe, unzutreffende; Vortäuschung eines Eigenbedarfs
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Unterlegt der Vermieter seiner Kündigung einen unzutreffenden Sachverhalt und hält der Mieter eine so erklärte Kündigung für rechtens, dann liegt in dem Verhalten des Vermieters eine positive Vertragsverletzung, die, wenn der Mieter der Kündigung Folge leistet, Schadenersatzansprüche des Mieters begründet.
2. Dem Schadenersatzanspruch steht der Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages nicht entgegen; ein Räumungsrechtsstreit ist dem Mieter nicht zuzumuten.
3. Der Schadenersatzanspruch kann sich nach § 254 BGB (Mitverschulden) mindern, wenn der Mieter nicht die kostengünstigste Ausführungsart gewählt hat oder die getätigten Anschaffungen den üblichen Kostenrahmen überschreiten. Auch kann der Mieter nur eine Wohnung gleich hohen Wohnwerts, gleicher Qualität und Ausstattung beanspruchen.