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Rüdesheimer Platz

AG Charlottenburg20 a C 33/8909.05.1989GE 1989, 949

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Rüdesheimer Platz; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - "Rüdesheimer Platz"; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Schrebergärten/Grünfläche; Wohnumfeld/Schrebergärten kein wohnwerterhöhendes Merkmal/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/"Rüdesheimer Platz"; wohnwerterhöhende Merkmale/Grünanlagen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Schrebergärten sind nicht als Grün- oder Erholungsflächen im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zu werten.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Wohnwertmindernd ist zu berücksichtigen, daß sich keine Grün- und Erholungsflächen in unmittelbarer Nähe befinden. Entgegen der Ansicht der Kl. sind der Rüdesheimer Platz und die in der Nähe liegenden Schrebergärten insoweit nicht zu berücksichtigen. Der Rüdesheimer Platz stellt infolge seiner minimalen Größe und der ihn unmittelbar umgebenden stark befahrenen Straße nur eine kleine grüne Insel dar, aber keine nennenswerte Grünfläche. Die Schrebergärten sind aufgrund ihrer besonderen Nutzung genauso wenig als Grün- oder Erholungsflächen zu werten wie etwa eine Villengegend, in der Einfamilienhäuser von Gärten umgeben stehen.