veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses

AG Charlottenburg13 C 419/8704.11.1987GE 1987, 147

§ 4 Abs. 8 Satz 2 NMV 1970

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses; Mietzinserhöhung, rückwirkende; öffentlich geförderte Wohnung; Mietpreisrecht; Kostenmiete, jeweils zulässige; Formularklausel; Nachforderungsanspruch; Beendigung des Mietverhältnisses; Treu und Glauben

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ist bei einer preisgebundenen Neubauwohnung die jeweils zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart, so kann der Vermieter auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses durch einseitige Mieterhöhungserklärung gegenüber dem ehemaligen Mieter einen Nachforderungsanspruch erwerben.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die von der Kl. vorgenommene Mieterhöhung ist formell ordnungsgemäß und materiell berechtigt. Die Mieterhöhungsberechnung ... erfüllt die formellen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 WoBindG.

Diese Mieterhöhungserklärung ist auch rückwirkend ab 1. Januar 1985 wirksam. Das folgt aus § 4 Abs. 8 Satz 2 NMVO. Denn nach § 3 Nr. 7 des Mietvertrages ist zwischen den Parteien wirksam die jeweils zulässige Miete als vereinbart anzusehen.

Zu prüfen war lediglich noch, ob die Nachforderung einer Erhöhung der Kaltmiete um monatlich rund 20 % für knapp zwei Jahre unter Berücksichtigung des Umstandes, daß das Mietverhältnis inzwischen beendet war, gegen Treu und Glauben verstößt. Dies ist zu verneinen. Aufgrund der Vereinbarung im Mietvertrag und der gesetzlichen Bestimmungen mußte die Bekl. damit rechnen, daß eine Erhöhung der Kostenmiete - in gewissem Umfang auch rückwirkend - eintreten werde. Die Kl. hat weiter unwidersprochen vorgetragen, daß im September 1986 eine Mieterhöhung seit 10 Jahren unterblieben war. Unter diesen Umständen konnte die Bekl. nicht darauf vertrauen, daß die zuletzt gezahlte Miete der als vereinbart geltenden Miete entsprach. Daran ändert es auch nichts, daß das Mietverhältnis Ende August 1986 beendet worden ist.