Rückübertragungsanspruch
VermG § 1 Abs. 3
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Rentner; Anscheinsbeweis
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Es bedarf der Klärung, ob der Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft auch bei Ausreisen von DDR Bürgern gilt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn ein Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei ausreisebedingten Veräußerungen von Grundstücken bestehende Anscheinsbeweis dafür, daß der Eigentumsverlust auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (grundlegend Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59,94 - BVerwGE 100, 310), auch im Falle der Ausreise von Bürgern der DDR gilt, die das gesetzliche Rentenalter erreicht hatten.