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Rücktrittsvorbehalt-Klausel

BGHVIII ZR 349/8510.12.1986NJW 1987, 831

§ 10 Nr. 3 AGBG, § 157 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Rücktrittsvorbehalt-Klausel; Auslegung; Formularmietvertrag; Rücktrittsvorbehalt-Klausel, Auslegung; Rücktrittsgründe, vor Vertragsschluß erkennbare; Stadthalle, Vermietung; Störung der öffentlichen Sicherheit; Schädigung des Ansehens des Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

a) Zur Auslegung einer in dem Vertrag über die Vermietung einer Stadthalle enthaltenen Klausel, nach der dem Vermieter das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt ist, falls durch die vom Mieter beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt zu befürchten ist.

b) Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Rücktrittsvorbehalt kann nicht wirksam auf Gründe erstreckt werden, deren Vorliegen der Klauselverwender bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt schon vor Vertragsschluß hätte erkennen können.