Rückgabe von Mietzubehör
BGHVIII ZR 157/7417.09.1975GE 1975, 795
§ 558 BGB, § 556 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Rückgabe von Mietzubehör; Rückgabe der Mietsache (Zubehör); Zubehör (Rückgabe des vermieteten); Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe von Zubehör, das der Mieter bei Rückgabe der Mietsache behält, verjährt nicht gemäß § 558 BGB in sechs Monaten.