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Rückgabe von Mietzubehör

BGHVIII ZR 157/7417.09.1975GE 1975, 795

§ 558 BGB, § 556 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Rückgabe von Mietzubehör; Rückgabe der Mietsache (Zubehör); Zubehör (Rückgabe des vermieteten); Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Anspruch des Vermieters auf Rückgabe von Zubehör, das der Mieter bei Rückgabe der Mietsache behält, verjährt nicht gemäß § 558 BGB in sechs Monaten.

Rückgabe von Mietzubehör — BGH VIII ZR 157/74 — vera