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Rückgabe der Mietkaution nur an alle Mieter

KG8 U 193/1102.02.2012GE 2012, 688

BGB § 551

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Besteht die Mieterseite aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe der Sicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheit nur von einem Mieter gegeben worden ist. Eine derartige Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

II. [...] Zutreffend hat das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, dass der Bekl. zu 1) zur Geltendmachung der Widerklageforderung nicht aktivlegitimiert ist. Besteht die Mieterseite - wie hier - aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe der Sicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden (LG Saarbrücken, ZMR 1992, 60, wonach der Klage eines einzelnen Mitmieters die Prozessführungsbefugnis fehlt). Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheit von einem Mieter gegeben worden ist. Eine derartige Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.B, Rdnr. 295; LG Gießen, NJW-RR 1996, 1162; AG Köpenick, GE 2010, 1275). Zwar kann ein Mitmieter den Anspruch mehrerer Mieter auf Rückgewähr der Kaution im eigenen Namen aufgrund einer Ermächtigung der übrigen Mieter (sog. gewillkürte Prozessstandschaft) gerichtlich geltend machen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des fremden Rechts hat (BGH, NJW 1998, 1585), vorliegend ist eine derartige Ermächtigung aber nicht dargetan. Allein der Umstand, dass die Bekl. zu 2) und 3) sich nicht der Widerklage angeschlossen haben, stellt keine solche Ermächtigung dar, zumal der Bekl. zu 3) [...] ausdrücklich erklärt hat, dass der mit der Widerklage geltend gemachte Zahlungsanspruch den Mietern gemeinschaftlich zustehe und nicht dem Bekl. zu 1) alleine. [...]

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mehrere Mieter können die Mietsicherheit nur gemeinsam zurückfordern, auch wenn nur einer geleistet hat.

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die beklagten Geschäftsraummieter hatten wg. Mängeln die Miete gemindert. Die Vermieterin erhob deshalb Klage auf Zahlung. Im Verlauf des Rechtsstreits erhob einer der drei Mieter wegen Beendigung des Mietverhältnisses Widerklage auf Herausgabe der Mietkaution an ihn. Die anderen beiden Mieter schlossen sich der Widerklage nicht an.

Die Entscheidung

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Das Landgericht Berlin hielt die Widerklage für unbegründet, ebenso das Kammergericht in seinem Hinweisbeschluss. Rückgabe der Sicherheit könne bei mehreren Mietern nur gemeinsam verlangt werden. Das gelte auch dann, wenn nur einer der Mieter die Sicherheit geleistet habe. Zwar könne ein Mieter im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft Klage auf Rückzahlung erheben; deren Voraussetzungen lägen hier aber nicht vor.