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Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen

BGHVIII ARZ 6/8311.01.1984GE 1984, 273

§ 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 30 I. BMG, § 812 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Mietpreisbindung; Leistungen, preisrechtswidrige; Mietzins, nicht geschuldeter; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Zuständigkeit, gerichtliche; Amtsgericht, ausschließliche Zuständigkeit

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt auch für Klagen, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen geltend gemacht wird.