Reparaturen durch Mieter
BGHVIII ZR 3/8230.03.1983NJW 1984, 1552
§ 547 BGB, § 538 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Reparaturen durch Mieter; Verwendungen, notwendige; Verwendungsersatz, Mieter; Zustand, zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Aufwendungen des Mieters; Reparaturen; Gebrauchsfähigkeit der Mietsache, Herstellung durch Mieter; Wiederherstellung durch Mieter; Reparaturen durch Mieter, Ersatz
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind nicht notwendige Verwendungen im Sinne des § 547 BGB; für derartige Aufwendungen schuldet der Vermieter Ersatz gemäß § 538 Abs. 2 BGB.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. auch OLG Hamm - 4 RE-Miet 8/83 - Beschl. v. 18.7.1984 in RiM , S. 1396