veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Räumungspflicht des Nichtmieters

AG Schöneberg76 L 71/8721.03.1988GE 1988, 635

§ 149 ZVG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Räumungspflicht des Nichtmieters; Zwangsverwaltung; Nutzer, gewerblicher; Räumungsverpflichtung; Räumungsanordnung; Nutzung, unentgeltliche

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Räumungsverpflichtung des Schuldners in der Zwangsverwaltung aufgrund eines Beschlusses nach § 149 Abs. 2 ZVG.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Gemäß Beschluß vom 16. Juni 1987 ist die Zwangsverwaltung angeordnet und die Zwangsverwalterin bestellt worden.

Mit ihrem Gesuch vom 15. Januar 1988 begehrt die Zwangsverwalterin eine Anordnung des Gerichts dahingehend, daß dem Schuldner aufzuerlegen ist, die von ihm gewerblich genutzten Räume zu räumen und geräumt herauszugeben.

Zur Begründung hat sie ausgeführt, daß hinsichtlich der Gewerberäume keine vertraglichen Beziehungen bestehen.

Der Antrag der Zwangsverwalterin ist zulässig und begründet.

Gewerberäume darf der Vollstreckungsschuldner in der Zwangsverwaltung nicht unentgeltlich weiter benützen; insoweit ist er auch nicht als Mieter im Sinne des § 152 Abs. 2 ZVG geschützt (vgl. Zeller/Stöber, ZVG, 12. Aufl., Anm. 2.7. zu § 149).

Mithin ist der Antragsgegner gem. § 149 Abs. 2 ZVG in die Räumung der Gewerberäume zu verpflichten.

In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung ist dabei im Wege des § 149 ZVG zu Lasten des Antragsgegners vorzugehen, und nicht im Wege einer Räumungsklage, da zwischen den Parteien mietvertragliche Beziehungen, die denkbar und zulässig wären, tatsächlich nicht bestehen und die Antragstellerin den Herausgabeanspruch daher nicht aufgrund mietrechtlicher Bestimmungen durchsetzen kann (vgl. Zeller, ZVG, Anm. 7 zu § 149/Umkehrschluß).