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Räumungsklage vor Fristablauf

OLG Karlsruhe9 REMiet 1/8310.06.1983RiM 1, 991; GE 1983, 863

§ 556 a Abs. 6 BGB; § 564 b BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Räumungsklage vor Fristablauf; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Widerspruchsfrist, Räumungsklage vor Ablauf; Räumungsklage, vor Ablauf der Widerspruchsfrist

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Eine Räumungsklage ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 556 a Abs. 6 BGB) zulässig, wenn der Mieter der Kündigung widersprochen hat mit der Begründung, der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund liege nicht vor.

2. pp.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. AG Charlottenburg - 14 C 495/88 -, Urt. v. 15.12.1988, S. ...