Räumungsklage vor Fristablauf
OLG Karlsruhe9 REMiet 1/8310.06.1983RiM 1, 991; GE 1983, 863
§ 556 a Abs. 6 BGB; § 564 b BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Räumungsklage vor Fristablauf; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Widerspruchsfrist, Räumungsklage vor Ablauf; Räumungsklage, vor Ablauf der Widerspruchsfrist
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Eine Räumungsklage ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 556 a Abs. 6 BGB) zulässig, wenn der Mieter der Kündigung widersprochen hat mit der Begründung, der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund liege nicht vor.
2. pp.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. AG Charlottenburg - 14 C 495/88 -, Urt. v. 15.12.1988, S. ...