Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes
BVerfG1 BvR 1428/8815.03.1988GE 1989, 561
§ 554 BGB, § 556 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes, Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage, keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot, dem gemäß § 554 BGB kündigenden Vermieter den Räumungsanspruch mit der Begründung zu versagen, er müsse den rückständigen Mietzins zuvor in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter geltend machen.