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Räumung und Schlüsselrückgabe

AG Schöneberg6 C 215/8608.09.1986GE 1986, 1125

§ 556 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Räumung und Schlüsselrückgabe; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsverlangen; Rückgabe der Mietsache (Schlüssel)

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Das Verlangen auf Räumung umschließt nicht auch die Rückgabe der Schlüssel.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Behauptung des Kl. bei Rückgabe der übrigen Räume des Mietobjektes sei der trapezförmige Raum verschlossen gewesen und der Bekl. müsse daher im Besitz von Schlüsseln zu diesem Raum sein, ist unerheblich. Denn der Kl. verlangt nach dem Klageantrag nur Räumung, nicht aber Herausgabe des trapezförmigen Raumes.

Räumung und Schlüsselrückgabe — AG Schöneberg 6 C 215/86 — vera