Räumung und Schlüsselrückgabe
AG Schöneberg6 C 215/8608.09.1986GE 1986, 1125
§ 556 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Räumung und Schlüsselrückgabe; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsverlangen; Rückgabe der Mietsache (Schlüssel)
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Das Verlangen auf Räumung umschließt nicht auch die Rückgabe der Schlüssel.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Behauptung des Kl. bei Rückgabe der übrigen Räume des Mietobjektes sei der trapezförmige Raum verschlossen gewesen und der Bekl. müsse daher im Besitz von Schlüsseln zu diesem Raum sein, ist unerheblich. Denn der Kl. verlangt nach dem Klageantrag nur Räumung, nicht aber Herausgabe des trapezförmigen Raumes.