Preisrechtswidrige Leistung/Aufrechnungsverbot
AG Wedding17 a C 254/8619.09.1986MM 1987, 221
§ 9 Abs. 1 WoBindG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Preisrechtswidrige Leistung/Aufrechnungsverbot; Aufrechnungsverbot/preisrechtswidrige Leistung; Schutzgesetz/Wohnungsbindungsgesetz; einmalige Leistungen/Sozialer Wohnungsbau; Rückforderungsanspruch/preisrechtswidrige Leistung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 9 WoBindG ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB. Eine Aufrechnung der nach § 9 WoBindG preisrechtlich unzulässigen Leistung mit einer Gegenforderung ist daher ausgeschlossen.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vom Abdruck der Entscheidungsgründe wurde abgesehen; vgl. LG Berlin GE 85, 827.