preisgebundener Neubau
BGB § 307 ; AGBG § 9; II.BV § 28 Abs. 3
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
preisgebundener Neubau; Kleinreparatur-Klausel; Instandhaltungspauschale
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ist eine mietvertragliche Kleinreparatur-Klausel wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam, ist der Vermieter von preisgebundenem Neubauwohnraum nicht verpflichtet, von den in § 28 Abs. 2 II. BV genannten Instandhaltungspauschalen die Beträge nach § 28 Abs. 3 in Abzug zu bringen.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Entgegen der Ansicht der Bekl. ist die gemäß § 10 Absatz 1 WoBindG formell ordnungsgemäße Mietänderungserklärung vom 25. November 1988 materiell auch insoweit nicht zu beanstanden, als sie auf der Anhebung des Pauschalansatzes für Instandhaltungskosten von 9,25 auf 10,75 DM beruht. Anders wäre die Rechtslage nur dann zu beur-teilen, wenn die Bekl. gemäß der mietvertraglichen Vereinbarung die Kosten für kleine Instandhaltungen in ihrer Wohnung zu tragen hätte, da sich dann nach § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung der Pauschalansatz um 1,90 DM verringern würde. Eine derartige vertragliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Nach § 13 Nr. 6 des formularmäßigen Mietvertrages hat der Mieter allerdings bestimmte Einrichtungsgegenstände "in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten". Diese Klausel, die eine Überbürdung der Kosten kleiner Instandhaltungen auf den Mieter beinhaltet, verstößt jedoch gegen § 9 AGBG, da es an der Festlegung eines Höchstbetrages für an-fallende Kleinreparaturen fehlt (vgl. Rechtsentscheid des BGH v. 7. Juni 1989, RiM Bd. 3, S. 2054). Die Kl. verstößt auch nicht gegen Treu und Glau-ben, indem sie die rechtlichen Konsequenzen aus der Unwirksamkeit der Formularvereinbarung zieht und den Pauschalansatz für Instandhaltungskosten erhöht, weil sie andererseits verpflichtet ist, die Kosten kleinerer Reparaturen zu tragen.