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Positive Vertragsverletzung durch grundlose Kündigung

BGHVIII ZR 255/8211.01.1984GE 1984, 575

§§ 276, 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Positive Vertragsverletzung durch grundlose Kündigung; Gewerbemietverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung ohne Grund; positive Vertragsverletzung; Schadenersatzpflicht des Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Kündigt der Vermieter von Gewerberäumen das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet.