Positive Vertragsverletzung durch grundlose Kündigung
BGHVIII ZR 255/8211.01.1984GE 1984, 575
§§ 276, 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Positive Vertragsverletzung durch grundlose Kündigung; Gewerbemietverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung ohne Grund; positive Vertragsverletzung; Schadenersatzpflicht des Vermieters
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Kündigt der Vermieter von Gewerberäumen das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet.