Positive Vertragsverletzung
LG Berlin62 S 124/8721.12.1987GE 1988, 627
§ 535 BGB, § 548 BGB, § 276 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Positive Vertragsverletzung; Vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, Türen, Entfernung, Ofen, Entfernung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.