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Positive Vertragsverletzung

LG Berlin62 S 124/8721.12.1987GE 1988, 627

§ 535 BGB, § 548 BGB, § 276 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Positive Vertragsverletzung; Vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, Türen, Entfernung, Ofen, Entfernung, Schadenersatzanspruch des Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.