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Orientierungshilfe für Berliner Mietspiegel

LG Berlin63 S 646/0917.08.2010GE 2010, 1541

BGB § 558

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Orientierungshilfe für Berliner Mietspiegel; Fernwärme; moderne Heizung; Einbau vor 1994

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine moderne Heizung im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist nicht anzunehmen, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz vor 1994 erfolgt ist.

(Leitsatz der Redaktion)

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

(...) Ohne Erfolg macht die Kl. auch das Vorhandensein einer modernen Heizung geltend. Der Anschluss der Wohnung an das Fernwärmenetz ist nach dem eigenen Vorbringen der Kl. vor 1994 erfolgt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Anlage, d. h. bei der hier vorhandenen Versorgung mit Fernwärme insbesondere die Übergabestation, nach 1994 erneuert worden ist. Es gibt keinen Grundsatz, dass ein Fernwärmeanschluss stets als moderne Heizung im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen ist.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der Anschluss an das Fernwärmenetz eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme, da hierdurch Primärenergie eingespart werde. Eine moderne Heizung im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel sei aber nicht in jedem Fall anzunehmen, meint das LG Berlin – eine fragwürdige Entscheidung.

Der Fall

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

In einem Mieterhöhungsverfahren ging es unter anderem darum, ob das wohnwerterhöhende Merkmal „moderne Heizungsanlage" für die Wohnung anzunehmen sei. Die Wohnung war vor 1994 an das Fernwärmenetz angeschlossen worden.

Das Urteil

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Mit Urteil vom 17. August 2010 verneinte das Landgericht Berlin diese Frage. Es gebe keinen Grundsatz, dass ein Fernwärmeanschluss stets als moderne Heizung im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen ist.

Anmerkung der Redaktion

Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts

Die Entscheidung überzeugt nicht. Dass in der Orientierungshilfe Voraussetzung für die Annahme einer modernen Heizung deren Einbau vor 1994 zur Voraussetzung gemacht wird, hat damit zu tun, dass seit dieser Zeit eingebaute Heizungen wesentlich energieeffizienter arbeiten als ältere Heizungsanlagen. Auf die Fernheizung lässt sich das nicht übertragen; sie gilt sozusagen per se als energieeffiziente Beheizungsart.