Optionsausübung nach rechtskräftiger Verurteilung zur Räumung
BGHVIII ZR 116/8425.02.1985GE 1986, 177
§§ 535 BGB, 322 Abs. 1 ZPO, 767 Abs. 2 ZPO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Optionsausübung nach rechtskräftiger Verurteilung zur Räumung; Verlängerungsoption; Mietverhältnis, einseitige Verlängerung; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsanteil, nachträgliche Optionsausübung; Optionsausübung nach Räumungsverurteilung; Unzulässigkeit der Räumungsvollstreckung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die materielle Rechtskraft eines auf künftige Räumung erkennenden Urteils hindert den Räumungsschuldner, dem im Mietvertrag eine Verlängerungsoption eingeräumt war, nicht daran, durch Vollstreckungsabwehrklage die Gestaltungsfolge des nachträglich ausgeübten Optionsrechts geltend zu machen.