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Optionsausübung nach rechtskräftiger Verurteilung zur Räumung

BGHVIII ZR 116/8425.02.1985GE 1986, 177

§§ 535 BGB, 322 Abs. 1 ZPO, 767 Abs. 2 ZPO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Optionsausübung nach rechtskräftiger Verurteilung zur Räumung; Verlängerungsoption; Mietverhältnis, einseitige Verlängerung; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungsanteil, nachträgliche Optionsausübung; Optionsausübung nach Räumungsverurteilung; Unzulässigkeit der Räumungsvollstreckung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die materielle Rechtskraft eines auf künftige Räumung erkennenden Urteils hindert den Räumungsschuldner, dem im Mietvertrag eine Verlängerungsoption eingeräumt war, nicht daran, durch Vollstreckungsabwehrklage die Gestaltungsfolge des nachträglich ausgeübten Optionsrechts geltend zu machen.