Ofenreinigungsklausel, Altbau
AG Neukölln9 C 543/8325.11.1983GE 1984, 16
§§ 535 BGB, 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ofenreinigungsklausel, Altbau; Mietpreisbindung, Altbau; Formularmietvertrag; Formularklausel, töpfermäßige Reinigung der Öfen; töpfermäßige Reinigung, Vermieterpflicht; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den Mieter
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei preisgebundenen Altbauwohnungen ist der Vermieter grundsätzlich zur Reinigung der Öfen verpflichtet. Eine Klausel, die dem Mieter die Kosten für die Reinigung der Feuerstätten einschließlich der Züge bis zur Schornsteinführung auferlegt, verstößt gegen die Mietpreisbindung.