Normalkinderheim
StrRehaG § 2 Abs. 1
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Normalkinderheim; Spezialkinderheim; Durchgangsheim; Rehabilitierung wegen Rechtsstaatswidrigkeit der Heimeinweisung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Entscheidung des KG nach Rückverweisung durch den VerfGH Berlin durch Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 (ZOV 2015, 21).
(Leitsatz der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Das Landgericht Berlin - Rehabilitierungskammer - hat den Rehabilitierungsantrag der Betroffenen mit Beschluss vom 8. Februar 2013 als unbegründet zurückgewiesen. Die hiergegen erhobene Beschwerde der Betroffenen hat der Senat mit Beschluss vom 29. April 2013 verworfen. Dieser Beschluss ist auf die Verfassungsbeschwerde der Betroffenen durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss vom 15. Dezember 2014 aufgehoben worden. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass der Beschluss des Senats die Betroffene in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB verletzt.
Nach Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht ist der Senat erneut zur Entscheidung berufen. Die nach § 13 Abs. 1 StrRehaG zulässige Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - Rehabilitierungskammer - vom 8. Februar 2013 hat in der Sache Erfolg. Die Betroffene ist im Hinblick auf ihre Einweisung und Unterbringung im Durchgangsheim Alt-Stralau sowie in den Spezialkinderheimen „Ernst Thälmann" und „Adolf Reichwein" zu rehabilitieren.
Anmerkung
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Hinweis: Die vorangegangene Entscheidung des KG ist abgedruckt in ZOV 2013, 62.