Nichtbeheizen der Nachbarwohnung
§ 538 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Nichtbeheizen der Nachbarwohnung; Mangel der Mietsache; Nachbarwohnung; Kälteeinwirkung; Beheizungspflicht
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Frage, ob dem Mieter ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtbeheizung einer Nachbarwohnung zusteht.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Schließlich stehen den Kl. bereits dem Grunde nach auch keine Ansprüche wegen der angeblich unterbliebenen Beheizung der Nachbarwohnungen während der Heizperiode 1986/87 zu. Ein solcher Schadensersatzanspruch würde gemäß § 538 Abs.1 BGB voraussetzen, daß ein von der Bekl. zu vertretender Mangel der Mietsache vorgelegen hat. Es ist bereits fraglich, ob die unterbliebene oder unzureichende Beheizung der Nachbarwohnungen überhaupt ein Mangel der Mietsache der Kl. darstellt. Insoweit ist lediglich darauf hinzuweisen, daß die Kl. als Mieter keinesfalls einen Anspruch auf eine bestimmte Beheizung ihrer Nachbarwohnungen haben. In jedem Fall liegt jedoch ein Verschulden seitens der Bekl. nicht vor, da sie eine Leerstandsgenehmigung für die entsprechenden Wohnungen hatte. Daß sie diese Wohnungen auch tatsächlich vorübergehend hat leerstehen lassen, kann ihr keinesfalls als Verschulden angelastet werden, weil sie dazu zum einen berechtigt und zum anderen wegen der von ihr im Hause durchzuführenden Renovierungen auch ein sachliches Interesse hatte. Danach sind Schadensersatzansprüche der Kl. insoweit bereits dem Grunde nach ausgeschlossen.