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Nach Wegfall der Mietpreisbindung ist Vertragsmiete gültig.

LG Berlin63 S 21/8513.12.1985GE 1986, 505

§ 26 Abs. 2 I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Nach Wegfall der Mietpreisbindung ist Vertragsmiete gültig.; Mietpreisbindung, Altbau; Mietpreisbindung, Wegfall; Miete, preisrechtlich unzulässige; Vertragsmiete

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Da nach § 26 Abs. 2 I. BMG die Mietvereinbarung über eine die preisrechtlich zulässige Miete übersteigende Miete nur insoweit und nur solange unwirksam ist, als die vereinbarte die preisrechtlich zulässige Miete übersteigt, erlangt die vereinbarte Miethöhe dann wieder Gültigkeit, wenn die preisrechtlich zulässige Miete - etwa durch Fortfall der Mietpreisbindung - ansteigt und die vereinbarte Miete erreicht.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Nach § 26 I. BMG ist bei preisgebundenem Wohnraum eine Mietvereinbarung nur insoweit und so lange unwirksam, als die vereinbarte Miete die preisrechtlich zulässige Miete übersteigt. Auch wenn die preisrechtlich zulässige Miete vorliegend bis zum 31. Dezember 1980 der Mietpreisbindung unterlag, so führt dies nicht dazu, daß nach dem Wegfall der Mietpreisbindung seit diesem Zeitpunkt weiterhin die preisrechtlich zulässige Miete zu entrichten ist, falls sich die Parteien nicht erneut über die ursprünglich vereinbarte Miethöhe einigen oder der Vermieter eine Mieterhöhung nach dem MHG vornimmt. Vielmehr schuldeten die Kl. vom 1. Januar 1981 an die ursprünglich vereinbarte Miete ohne daß es der besonderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen der Bekl. bedurft hätte, denn die zwischen den Parteien vereinbarte Mietzinshöhe war nur zeitweilig unwirksam, erlangte aber mit dem Tag der Mietpreisfreigabe uneingeschränkt automatisch Gültigkeit.

Nach Wegfall der Mietpreisbindung ist Vertragsmiete gültig. — LG Berlin 63 S 21/85 — vera