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Möblierungszuschlag/kein Bestandteil der Stichtagsmiete

LG Berlin65 S 292/8614.04.1987MM 1987, 255

§ 6 AMVOB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Möblierungszuschlag/kein Bestandteil der Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Möblierungszuschlag

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Möblierungszuschläge gehören nicht zur Stichtagsmiete im Sinne von § 5 AMVOB.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Möblierungszuschlag gehört nicht zu den in § 6 Abs. 1 AMVOB aufgeführten Umlagen und Zuschlägen zur Grundmiete. Eine Aufnahme dieses Möblierungszuschlages gleichsam in ergänzender Auslegung von § 6 der AMVOB entfällt. Ein Möblierungszuschlag ist in der AMVOB lediglich für den hier nicht vorliegenden Fall einer Untervermietung vorgesehen (vgl. § 31 AMVOB). Von einer versehentlich unterlassenen Aufnahme dieses Zuschlags kann nicht ausgegangen werden. Mit den in § 6 aufgeführten Zuschlägen, etwa für Untervermietung oder wegen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, ist der Möblierungszuschlag nicht vergleichbar. Bei dem Möblierungszuschlag handelt es sich um eine variable Bezugsgröße. Der Zuschlag berechnet sich nach dem Zeitwert der Einrichtungsgegenstände, wie aus § 29 a Abs. 5 I. BMG herzuleiten ist. Damit kann er nicht fester Bestandteil der Stichtagsmiete sein. ...