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Modernisierungszuschlag (Altbau)

LG Berlin62 S 383/8309.07.1984MM 1985, 17

§ 11 Abs. 1 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungszuschlag (Altbau); Mieterhöhungserklärung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein (vertraglich nicht vereinbarter) Wertverbesserungszuschlag kann nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG gefordert werden.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Ein Wertverbesserungszuschlag könnte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung des § 11 AMVOB nur begründet sein, wenn der Bekl. gegenüber dem verstorbenen [Mieter] eine ordnungsgemäße den Anforderungen des § 18 Erstes Bundesmietengesetz entsprechende Mieterhöhungserklärung abgegeben hätte. Der Bekl. hat zwar bekundet, eine derartige Mieterhöhungserklärung abgegeben zu haben, er hat die Mieterhöhungserklärung aber nicht vorgelegt und sie nicht einmal datumsmäßig substantiiert.