Modernisierungszuschlag (Altbau)
§ 11 Abs. 1 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Modernisierungszuschlag (Altbau); Mieterhöhungserklärung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein (vertraglich nicht vereinbarter) Wertverbesserungszuschlag kann nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG gefordert werden.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Ein Wertverbesserungszuschlag könnte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung des § 11 AMVOB nur begründet sein, wenn der Bekl. gegenüber dem verstorbenen [Mieter] eine ordnungsgemäße den Anforderungen des § 18 Erstes Bundesmietengesetz entsprechende Mieterhöhungserklärung abgegeben hätte. Der Bekl. hat zwar bekundet, eine derartige Mieterhöhungserklärung abgegeben zu haben, er hat die Mieterhöhungserklärung aber nicht vorgelegt und sie nicht einmal datumsmäßig substantiiert.