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Modernisierungszuschlag

OVG BerlinOVG 4 B 67.8412.03.1985GE 1985, 881, 883

§ 11 Abs. 1 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Gesetzesänderung; Umrechnungssatz

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Frage, welche Fassung des § 11 AMVOB zugrundezulegen ist, wenn nicht feststellbar ist, ob mit baulichen Maßnahmen vor oder nach dem 1. April 1979 begonnen worden ist.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bekl. für diese Modernisierungsmaßnahmen den Umrechnungssatz von 11. v.H. nach § 11 AMVOB n.F. angewandt hat, weil insoweit ein Baubeginn vor dem 1. April 1979 nicht festgestellt werden kann. Es ist im Streitfalle Sache des Eigentümers, die Tatsachen darzutun und zu beweisen, die sein Mieterhöhungsverlangen rechtfertigen, so daß verbleibende Ungewißheiten sich zu seinem Nachteil auswirken müssen.