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Modernisierungsmaßnahmen

VG BerlinVG 14 A 405/8313.12.1984GE 1985, 789

§ 11 Abs. 1 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Maßnahme, wertverbessernde; Versetzen einer Tür; Belichtung des Flurs; Sanitärobjekt, Austausch; Stellflächenvergrößerung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Der durch Versetzen einer Küchentür erreichte Stellflächengewinn kann eine Wertverbesserung nach § 11 AMVOB sein.

2. Die Herstellung eines Glasausschnittes in einer Tür zum nichtbelichteten Flur ist keine meßbare Wertverbesserung.

3. Zum Austausch eines funktionsfähigen WC-Beckens.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Kl. hat die Küchentür versetzt. Dadurch hat sich in der Küche eine größere Stellfläche ergeben, die zwar von der reinen Quadratmeterzahl her (3,5 qm zu 4,4 qm) als vernachlässigenswerte Größe erscheint, jedoch dazu geführt hat, daß die Küche insgesamt durch eine nunmehr mögliche sachgerechte Anordnung einer gesamten neuen Küchenzelle an einer Wand merklich besser nutzbar ist. Die im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Bauzeichnungen haben die Kammer davon überzeugt, daß durch die Neuanordnung der Küchentür soviel Stellfläche gewonnen wurde, daß in dieser Maßnahme eine Modernisierung zu sehen ist.

Bei der Modernisierung des Bades ist das alte, noch gebrauchsfähige WC-Becken durch ein neues, modernes ersetzt worden. Zwar hätte das alte Becken in einem völlig modernisierten Bad möglicherweise aus optisch-ästhetischen Gründen eine Art "Fremdkörper" dargestellt. Jedoch ist nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Austausch eines funktionsfähigen Sanitärobjektes gegen ein anderes keine Modernisierung. Es wäre jedoch auch bei Weiterverwendung des alten Beckens notwendig gewesen, dieses zunächst zu demontieren und später wieder neu zu montieren. Die hierfür entstandenen Montagekosten müssen demnach in den Wertverbesserungsaufwand mit einbezogen werden.

In der Küchentür ist ein Glasausschnitt aus Kathedralglas geschaffen worden, der nunmehr eine natürliche Lichtquelle für den Flur bildet. Dieser hatte zuvor keine natürliche Lichtzufuhr. Die Kammer hält diese Verbesserung für unwesentlich und kaum meßbar.