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Modernisierungsmaßnahmen

VG BerlinVG 14 A 308.8221.09.1983GE 1984, 337

§ 11 Abs. 1 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wohnwertverbesserung; Gebrauchswerterhöhung; Schuttabfuhrkosten; Ausschreibung; Beleuchtung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Schuttabfuhrkosten sind nicht umlagefähig, wenn sie Wertverbesserungsarbeiten nicht zuordenbar sind.

2. Bei der Ausschreibung von Modernisierungsmaßnahmen, der Auswahl der Unternehmen, der Erteilung der Zuschläge und Aufträge sowie der Koordinierung des Arbeitsbeginns der Gewerke handelt es sich um Teile der Eigentümeraufgaben bei der Verwaltung.

3. Die Anlage einer Hof-, Treppen- und Kellerbeleuchtung stellt keine Modernisierung dar.

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