Modernisierungsmaßnahmen
VG BerlinVG 14 A 308.8125.10.1982GE 1984, 339
§ 11 Abs. 1 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wohnwertverbesserung; Gebrauchswerterhöhung; Bad; Sanitäranlagen; Wohnungen, Zusammenlegung; Kühlschrank; Gasherd
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Die Zusammenlegung von Wohnräumen alleine stellt noch keine Wohnwertverbesserung dar.
2. Der Einbau von Sanitäranlagen, die aus hygienischen und gesundheitspolizeilichen Gründen nach den Bestimmungen der Bauordnung vorgeschrieben sind, stellen keine Wertverbesserung dar.
3. Die Gestellung eines Kühlschrankes ist ebensowenig eine Wertverbesserung wie die eines Gasherdes, wenn zuvor keine Kochstelle vorhanden war.