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Modernisierungsmaßnahmen

VG BerlinVG 14 A 166.8211.04.1983GE 1984, 337

§ 11 Abs. 1 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wohnwertverbesserung; Gebrauchswerterhöhung; Heizungssteuerung; Außenfühler

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Einbau einer mit einem Außenfühler ausgestatteten Steuerungsanlage für eine ölbefeuerte Zentralheizungsanlage stellt keine Wertverbesserung dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Einbau einer außenfühlerabhängigen Steuerungsanlage stellt keine Wertverbesserung dar (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 VwGO). Eine Gebrauchswertverbesserung ist weder unter dem Gesichtspunkt einer Öleinsparung noch unter dem einer schnelleren Inbetriebnahme der Heizung und Erwärmung der Räume zu erkennen. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin in dem Urteil vom 11. September 1981 - OVG 2 B 79.80 - in Bestätigung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 3 A 9.80, Urteil vom April 1980) ausgeführt hat, muß eine Gebrauchswerterhöhung, soll sie zu einem Wertverbesserungszuschlag führen, "nachhaltig" sein. Bereits vor der Neufassung des § 11 AMVOB durch Änderungsverordnung vom 8. März 1979 - GVBl. S. 593 - und vom 6. Mai 1981 - GVBl. S. 623 - forderte das Gesetz, daß Wertverbesserungen wohnungswirtschaftlich von "nachhaltigem Einfluß" sind oder den Gebrauchswert "nachhaltig erhöht" haben (vgl. OVG Berlin im GE 1977, 57, Urteil vom 12. November 1976). Das gleiche gilt für § 11 Abs. 1 Satz 1 AMVOB in seiner nunmehr geltenden Fassung.