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Modernisierungskostenumlage bei Gewerberäumen

AG Spandau6 C 611/8709.11.1987GE 1988, 149

§ 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungskostenumlage bei Gewerberäumen; Modernisierungskosten, Umlage; Formularklausel; Gewerberaummiete; Mietzinserhöhung; Mietzins, Zuschlag zum

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Umlage von Modernisierungskosten bei Gewerberäumen.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kl. haben gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zustimmung der von ihnen begehrten Mieterhöhung. Eine einseitige Erhöhung des Mietzinses um einen Modernisierungszuschlag kommt nicht in Betracht, da es sich bei dem Mietverhältnis zwischen den Parteien um ein Gewerberaum-Mietverhältnis handelt. Auch aus § 15 Abs. 4 des Mietvertrages ergibt sich nicht, daß der Vermieter die Miete einseitig um einen Modernisierungszuschlag erhöhen kann. Vielmehr ist § 15 Abs. 4 des Mietvertrages dahingehend auszulegen, daß der Vermieter gegen den Mieter nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen Anspruch auf die Zustimmung zu einer Erhöhung des Mietzinses um einen angemessenen Zuschlag haben soll.

Für die Frage, wie die Höhe eines angemessenen Zuschlages zum Mietzins zu bestimmen ist, sind zwar - wie oben ausgeführt - die entsprechenden für Wohnraum geltenden Vorschriften, nach denen Modernisierungskosten in Höhe von 11 % jährlich auf die Mieter umgelegt werden können, nicht direkt anwendbar, sie geben jedoch einen Hinweis darauf, was der Gesetzgeber als angemessenen Zuschlag bei Wohnraummietverhältnissen angesehen hat. Für die Bestimmung der Angemessenheit eines Modernisierungszuschlages für Gewerbemietverhältnisse können sie daher entsprechend herangezogen werden.